Problem mit dem Arbeitgeber - was tun?
Lohn nicht bezahlt? Oder will der Arbeitgeber dir Stunden streichen? Diese Seite soll dir aufzeigen, welche Möglichkeiten du nun hast:
1. Recherche starten[Bearbeiten]
Recherchiere, ob du im Recht bist. Die Schweiz kennt verschiedene Gesetze. Es gibt mindestens das Obligationenrecht und das Arbeitsgesetz, diese enthalten aber oft nur die essentiellen und minimalen Bestimmungen. In vielen Branchen gibt es zusätzliche Bestimmungen wie z.B. GAV, welche Detailfragen wie Mittagspause aber auch Mindestlöhne klären. Diese werden oft alle paar Jahre von Gewerkschaften ausgehandelt und es gibt schweizweite, aber auch regionale GAV. GAV können wegfallen, wenn Gewerkschaften schwach werden. Neben den GAV gibt es oft auch noch Personalreglemente. Bei allen diesen Bestimmungen gilt: sie dürfen höheres Recht (Obligationenrecht, Arbeitsrecht) grundsätzlich nicht wiedersprechen.
So findest du heraus, ob es in deiner Branche einen GAV gibt und was drin steht:
- Besuche GAV-Service
- Suche nach deiner Branche
- Suche das PDF-Dokument
- Achte darauf, dass er zeitlich gültig ist (Datum) und auf die richtige Gültigkeitsregion.
2. Dokumentiere schriftlich und sprich Firmenboss an:[Bearbeiten]
In der Schweiz gilt: alles was nicht schriftlich belegbar ist, kann jeder mal gesagt haben. Du musst also möglichst alles schriftlich dokumentieren. Wenn du Versprechungen am Telefon erhälst, kann der Arbeitgeber also immer wiedersprechen dass er das je gesagt hat. Bitte den Arbeitgeber, auf Whatsapp oder per E-mail zu schreiben. So ist es verbindlich.
Bevor du weitere Schritte ergreifst (und kannst), musst du dem Arbeitgeber meist die Chance geben, das Problem zu beheben. Wenn er dir deinen Lohn nicht gezahlt hat, schreibe einen eingeschriebenen Brief mit der Aufforderung zur sofortigen Zahlung. Wird das Problem nicht gelöst, kannst du weitere Schritte ergreifen - mit dem Beleg dass du dem Arbeitgeber die Chance gegeben hast.
3. Vor dem Gericht: Lösungsversuch mit Schiedsgericht nötig (kostenlos)[Bearbeiten]
Bevor du ein Gerichtsverfahren starten kannst, musst du meist zuerst eine Lösung bei einer Schiedsbehörde versuchen. Es ist meist ein unkompliziertes Zusammenkommen an einem Tisch mit mehreren Leuten. Dazu musst du ein Schreiben anfertigen und um eine Schlichtung bitten. Sie dazu auch ein Beispiel zum Verfahrensablauf in Bern. Nimm zum Schlichtungstermin eine Person mit. Um den Streit zu schlichten, wird oft ein Kompromiss angestrebt, also z.B. 50%. Du musst dir also vorher klar sein, ob du verhandeln willst oder ein Gerichtsverfahren möchtest. Wenn du verhandeln willst: überlege dir, was dein Minimum ist. Es ist wie beim Bazar, d.h. starte nicht sofort bei deinem Minimum das du haben willst.
4. Der Gang zum Gericht[Bearbeiten]
Vor dem Gang zum Gericht, benötigst du oft eine Klagebewilligung, welche bestätigt dass eine Einigung beim Schiedsgericht gescheitert ist. Diese erhälst du vom Schiedsgericht. Für den Gang zum Gericht empfiehlt es sich, einen Anwalt zu kontaktieren. Beachte dass Anwälte sehr teuer sein können, oft kostet es 250 Fr. pro Stunde. Zudem gibts es auch Gerichtsgebühren, welche du oft im vorraus bezahlen musst. Wenn du arm bist und dies belegen kannst, kannst du kostenlose Unterstützung beantragen. Da solche Gerichtsprozesse sehr teuer werden können, haben viele Personen einen Rechtsschutzversicherung. Mitglieder von Gewerkschaften erhalten meist Unterstützung oder es wird ein Anwalt zur Verfügung gestellt.