ℹ️ Fehler entdeckt? Kannst du Informationen ergänzen? Hilf dieses Wiki zu verbessen: klicke auf „Bearbeiten“. Du hast in den Kategorien auch die Möglichkeit, eine neue Seite zu erstellen.

Temporärarbeit

Aus fauchen.ch
Version vom 6. Oktober 2025, 19:53 Uhr von Fauchench (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu:Navigation, Suche

Bei Temporärarbeit gilt der GAV Personalverleih

In Branchen, bei denen es einen GAV gibt, gilt grösstenteils dieser. Beispiel: Du arbeitest temporär in einem Restaurant (Gastro). Dort gibt es den L-GAV. Das heisst, für dich gilt vor allem der L-GAV (inkl. Löhne).

Du kannst herausfinden, ob es einen GAV in deiner Branche gibt, wenn du GAV-Listen durchgehst (Beispiel Syna-Liste oder Unia-Liste).

Temporärfirmen erhalten eine Art Lizenz. Diese können sie auch wieder verlieren, zum Beispiel wenn sie oft gegen das Gesetz verstossen. Wenn du der Meinung bist, dass sie sich nicht an das Gesetz halten, kannst du eine Meldung an das Aufsichtsgremium machen. Die Meldung kannst du, wie bei allen GAV, bei der "Paritätischen Komission" machen. Diese Komission wird unter anderem von dir finanziert - dafür werden dir jeden Monat 0,4 % vom Lohn abgezogen. Du kannst also verlangen, dass dein Anliegen ernst genommen wird. Du kannst das Büro der Paritätischen Komission im Internet kontaktieren, per E-mail aber auch per Telefon.

Als Temporärarbeiter werden dir jeden Monat Lohnabzüge gemacht, die in einen grossen Spartopf für Weiterbildungen kommen. Du kannst anschliessend einen Antrag stellen, um bei einer Weiterbildung einen Teil davon bezahlt zu bekommen. Sie übernehmen auch einen Lohnersatz, weil du während der Weiterbildung nicht arbeitest. Du musst dich selbst melden und dich auf der folgenden Webseite von temptraining anmelden.

Bei Temporärarbeit gibt es viel Ausbeutung. Ein Beitritt bei einer Gewerkschaft und der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist daher sicher ratsam.