Temporärarbeit
Aus fauchen.ch
Bei Temporärarbeit gilt der GAV Personalverleih
In Branchen, bei denen es einen GAV gibt, gilt grösstenteils dieser. Beispiel: Du arbeitest temporär in einem Restaurant (Gastro). Dort gibt es den L-GAV. Das heisst, für dich gilt vor allem der L-GAV (inkl. Löhne).
Bei Temporärarbeit gibt es viel Ausbeutung und falsche Informationen. Ein Beitritt bei einer Gewerkschaft und der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist daher sicher ratsam.