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Temporärarbeit

Aus fauchen.ch
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Bei Temporärarbeit gilt der GAV Personalverleih

In Branchen, bei denen es einen GAV gibt, gilt grösstenteils dieser. Beispiel: Du arbeitest temporär in einem Restaurant (Gastro). Dort gibt es den L-GAV. Das heisst, für dich gilt vor allem der L-GAV (inkl. Löhne).

Bei Temporärarbeit gibt es viel Ausbeutung und falsche Informationen. Ein Beitritt bei einer Gewerkschaft und der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist daher sicher ratsam.