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Temporärarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Temporärarbeit gilt der GAV Personalverleih.
Bei Temporärarbeit gilt der [https://fauchen.ch/images/5/5a/GAV-Personalverleih_2024bis2027.pdf GAV Personalverleih]


In Branchen, bei denen es einen GAV gibt, gilt grösstenteils dieser. Beispiel: Du arbeitest temporär in enem Restaurant (Gastro). Für dich gilt vor allem der GAV Gastro (inkl. Löhne).
In Branchen, bei denen es einen GAV gibt, gilt grösstenteils dieser. Beispiel: Du arbeitest temporär in einem Restaurant (Gastro). Dort gibt es den [https://l-gav.ch/ L-GAV].  Das heisst, für dich gilt vor allem der [https://l-gav.ch/ L-GAV (inkl. Löhne)].


Bei Temporärarbeit gibt es viel Ausbeutung und falsche Informationen. Ein Beitritt bei einer [[Gewerkschaft]] und der Abschluss einer [[Rechtsschutzversicherung]] ist daher sicher ratsam.
Bei Temporärarbeit gibt es viel Ausbeutung und falsche Informationen. Ein Beitritt bei einer [[Gewerkschaft]] und der Abschluss einer [[Rechtsschutzversicherung]] ist daher sicher ratsam.
[[Kategorie:Arbeit]]
[[Kategorie:Arbeit]]

Version vom 6. Oktober 2025, 19:27 Uhr

Bei Temporärarbeit gilt der GAV Personalverleih

In Branchen, bei denen es einen GAV gibt, gilt grösstenteils dieser. Beispiel: Du arbeitest temporär in einem Restaurant (Gastro). Dort gibt es den L-GAV. Das heisst, für dich gilt vor allem der L-GAV (inkl. Löhne).

Bei Temporärarbeit gibt es viel Ausbeutung und falsche Informationen. Ein Beitritt bei einer Gewerkschaft und der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist daher sicher ratsam.