Pensionskasse: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: «Jede*r, der oder die mit einer Festanstellung <u>voraussichtlich</u> mehr als ca. 1’850 Franken pro Monat (bzw. rund 22’000 Franken pro Jahr) verdient, <u>zahlt ab dem ersten Arbeitstag obligatorisch in eine Pensionskasse ein.</u> Diese kann man nicht selbst auswählen, sondern der Arbeitgeber entscheidet welche. Der Betrag wird dir jeden Monat automatisch vom Lohn abgezogen und die Firma muss ihn das Geld an die Pensionskasse weiterleiten. Mindestens e…» |
(kein Unterschied)
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Version vom 7. Oktober 2025, 07:35 Uhr
Jede*r, der oder die mit einer Festanstellung voraussichtlich mehr als ca. 1’850 Franken pro Monat (bzw. rund 22’000 Franken pro Jahr) verdient, zahlt ab dem ersten Arbeitstag obligatorisch in eine Pensionskasse ein. Diese kann man nicht selbst auswählen, sondern der Arbeitgeber entscheidet welche. Der Betrag wird dir jeden Monat automatisch vom Lohn abgezogen und die Firma muss ihn das Geld an die Pensionskasse weiterleiten. Mindestens einmal pro Jahr musst du von der Pensionskasse eine Versicherungsbestätigung oder einen Vorsorgeausweis erhalten – darauf stehen dein aktuelles Guthaben und alle Informationen. Wenn du weniger als 22’000 Franken pro Jahr Einkommen hast (z. B. bei Temporärarbeit, Nebenjobs oder Teilzeit), zahlst du normalerweise nicht in eine Pensionskasse ein.
Wenn du kündigst oder den Job wechselst
Wenn du eine neue Stelle antrittst, musst du selbst aktiv werden und der alten Pensionskasse mitteilen, wohin das Geld überwiesen werden soll – es passiert nicht automatisch. Wenn du keine neue Arbeitsstelle hast, kannst du das Geld an die "Auffangeinrichtung BVG" überweisen lassen. Das ist eine staatliche Vorsorgeeinrichtung, die dein Guthaben sicher aufbewahrt, bis du wieder eine Pensionskasse hast oder in Rente gehst. Viele vergessen diesen Schritt, und nach vielen Jahren ist das Geld schwer auffindbar. Wenn es viele Jahr her ist und du keine Aufzeichnungen mehr hast, kannst du kostenlos danach suchen lassen. https://sfbvg.ch/aufgaben/suche-nach-guthaben
Bezug oder Auszahlung
Eine Auszahlung des Pensionskassenguthabens ist nur in bestimmten Fällen erlaubt, zum Beispiel:
- Beim Kauf oder Bau von selbst bewohntem Wohneigentum
- Wenn du die Schweiz endgültig verlässt
- Wenn du dich selbständig machst und keiner Pensionskasse mehr angeschlossen bist
In allen anderen Fällen bleibt das Geld bis zur Pensionierung gesperrt und wird dann als Rente d.h. monatsweise oder einmalige Auszahlung ausbezahlt. Überlege dir eine vorzeitige Auszahlung gut, denn ein ein Leben nur mit AHV ist in der Regel schwierig (Altersarmut).