Bearbeiten von «Temporärarbeit»
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Version vom 6. Oktober 2025, 12:26 Uhr von Fauchench (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: «Bei Temporärarbeit gilt der GAV Personalverleih. In Branchen, bei denen es einen GAV gibt, gilt grösstenteils dieser. Beispiel: Du arbeitest temporär in enem Restaurant (Gastro). Für dich gilt vor allem der GAV Gastro (inkl. Löhne). Bei Temporärarbeit gibt es viel Ausbeutung und falsche Informationen. Ein Beitritt bei einer Gewerkschaft und der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist daher sicher ratsam.»)
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